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Bildungspaket der Bundesregierung

Mit dem Bildungspaket der Bundesregierung bekommen 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche neue Zukunftschancen. Schülerinnen und Schüler haben einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen, wenn ihre Eltern

  • leistungsberechtigt nach dem Sozialgesetzbuch II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind,
  • Sozialhilfe,
  • Wohngeld oder
  • den Kinderzuschlag erhalten

Die Bezieher obiger Leistungen können beantragen:

  • Mittagessen in Schule und Hort
    damit ihre Kinder mitessen können, wenn es eine warme Mahlzeit für alle gibt.
  • Lernförderung
    damit ihre Kinder Unterstützung bekommen, falls die Versetzung gefährdet ist.
  • Kultur, Sport und Freizeit
    damit ihre Kinder auch im Fußballverein oder in der Musikschule mitmachen können
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten
    damit ihre Kinder gemeinsam mit ihrer Klasse z.B. ins Museum gehen können.
  • Schulbedarf
    damit sie für ihre Kinder Materialien für den Unterricht kaufen können – z.B. Stifte, Hefte, Taschenrechner
  • Schülerbeförderung
    damit ihre Kinder auf dem Schulweg Bus oder Bahn nutzen können, wenn niemand sonst die Kosten trägt und diese nicht aus dem Regelsatz bestritten werden können.

Hier finden Sie Informationen über zusätzliche außerschulische Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes.

Weitere Infos unter www.bmas.de, beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter 01805/676721* sowie vor Ort im Jobcenter (bei ALG II oder Sozialgeld) und im Rathaus, im Bürgerbüro oder bei der Kreisverwaltung (bei Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag).

*Festpreis 14 Cent/Min. aus den Festnetzen und maximal 42 Cent/min. aus den Mobilfunknetzen